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   OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02   

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https://dejure.org/2002,11894
OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02 (https://dejure.org/2002,11894)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3 U 69/02 (https://dejure.org/2002,11894)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3 U 69/02 (https://dejure.org/2002,11894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb auf dem Markt der verschreibungspflichtigen sog. CSE-Hemmer (Statine) zur Senkung des LDL-Cholesteringehalts; Verbot der werblichen Verwendung der Werbefolder "Wenn's drauf ankommt!" und "Was wiegt schwerer bei Cholesterin-Patienten?"; Werbung für ein ...

  • Judicialis

    HWG § 3 a; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3a; UWG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 16.12.1999 - 3 U 116/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02
    (d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1999 (3 U 116/99, OLG Hamburg, Magazin-Dienst 2000, 626; vgl. Anlage ASt 5).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03

    Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Arzneimittel (CSE-Hemmer) hinsichtlich von der

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit seinem Urteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 69/02) im Hinblick auf die werbliche Verwendung der Folder gemäß den hiesigen Antrags-Anlagen D und C die Beschlussverfügung aufgehoben und insoweit den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen (Anlage K 8).

    Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.

    - "Die 40 für besondere Typen" mit der Abbildung: "Cabriolet" (Antrags-Anlage A = Anlage K1 = Anlage ASt 4 im Verfügungsverfahren gemäß Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02);.

    Senkung von Gesamt- und LDL-Cholesterin bei Homozygoter Familiärer Hypercholesterinämie." (Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) Bezug genommen.

    Wird demgegenüber in der Werbung nur auf (zusätzliche) Wirkungen des betreffenden Arzneimittels hingewiesen, so ist ein Verstoß gegen § 3 a HWG nicht gegeben (OLG Hamburg MagazinDienst 2001, 1117 m. w. Nw. sowie das Senatsurteil im Verfügungsverfahren, Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02), wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer insoweit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden (Doepner, a. a. O., § 3 a HWG, Rz. 11 m. w. Nw.).

    Bei A-xxx sind insoweit die zugelassenen "Anwendungsgebiete" maßgeblich (vgl. dazu Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

    Es liegt auf der Hand, dass eine Werbeaussage für sich diesen Anforderungen genügen muss und dass eine - ohnehin zwar denkbare, aber keinesfalls sicher eintretende - Berichtigung durch Schlussfolgerungen aus den Pflichtangaben nicht genügen würde (vgl. OLG Hamburg Pharma Recht 2000, 270 und im Senatsurteil der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Ob unzulässigerweise ein weiteres Anwendungsgebiet genannt oder lediglich auf zusätzliche Wirkungen hingewiesen wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls und dem Verständnis des von der Werbung angesprochenen Verbrauchers zu entscheiden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 9 U 834/14, juris Rn. 26).

    Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21; Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).

  • OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend

    b) Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage ist das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung (OLG Hamburg, Urteil vom 26.09.2002 - 3 U 69/02, Rn. 20).
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